Kantonsgericht Luzern 7H 15 156 vom 6. März 2018

Erschliessung (tatsächlich und rechtlich genügende Zufahrt; E. 4.2).
Berechnungen von Pflichtabstellplätzen (E. 4.2.5).
Frage der Zulässigkeit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der rechtlich genügenden Erschliessung (E. 4.3).
Kriterien der Festlegung einer Ersatzabgabe für Pflichtabstellplätze (E. 4.4).

LGVE 2022 III Nr. 2

Anspruch auf eine Kinderrente; Unterbrechung der Ausbildung: Das Absolvieren eines Sprachaufenthalts nach Erlangung der Berufsmaturität im Berufsfeld Pädagogik und vor Antritt des Bachelorstudiengangs Primarstufe entspricht dem systematischen und kontinuierlichen Ausbildungsplan für das angestrebte Berufsziel als Primarlehrerin und kann nicht als separate, in sich geschlossene Ausbildung qualifiziert werden. Erfolgt zwischen den jeweiligen Ausbildungsphasen (inkl. Sprachaufenthalt) zu keinem Zeitpunkt ein Unterbruch von mehr als vier Monaten (Art. 49ter Abs. 3 lit. a AHVV), befindet sich das Kind durchgehend in Ausbildung.

Kantonsgericht Luzern 7H 21 185 vom 4. April 2022

Zur Frage der Zulässigkeit einer Vereinigung von Verfahren (E. 3).
Zum Interesse einer präventiven Kontrolle von baulichen Massnahmen. Bei der Entfernung eines Stegs und einer Konstruktion mit neuem Holz kann nicht mehr nur von blossen Unterhaltsarbeiten gesprochen werden (E. 4.3.3).