Zwei neue Leitentscheide der ersten Abteilung des Kantonsgerichts Luzern
LGVE 2021 I Nr. 6: Zivilprozessrecht | LGVE 2021 I Nr. 7: Zivilprozessrecht
LGVE 2021 I Nr. 6: Zivilprozessrecht | LGVE 2021 I Nr. 7: Zivilprozessrecht
Die Arrestlegung nach Art. 271 Abs. 1 Ziff. 6 SchKG gestützt auf einen LugÜ-Titel ist, sofern dessen Vollstreckbarkeit in der Schweiz glaubhaft gemacht wurde, auch vor der Exequatur möglich.
LGVE 2021 IV Nr. 13: Administrativmassnahmen | LGVE 2021 IV Nr. 14: Bau- und Planungsrecht
Hier finden Sie eine Übersicht über die LGVE 2020 sowie über die weiteren auf der Website des Kantons Luzern publizierten Entscheide mit Entscheiddatum im Jahr 2020.
Verletzung der Verfahrenspflichten durch Ehegatten. Erfordernis der individuellen Strafzumessung (E. 2.4), Untersuchungspflicht betreffend die Strafzumessungsfaktoren und Anspruch auf mündliche Anhörung (E. 2.5 f.), Gehörsverletzung, wenn im Bussen- und Einspracheentscheid ohne Abklärung floskelhaft auf das Verschulden und die persönlichen Verhältnisse verwiesen wird (E. 3.2 ff.), Unzulässige Kostenauflage im Einspracheverfahren zulasten bei-der Ehegatten, wenn nur ein Ehegatte die Bussenverfügung anficht (E. 3.6), Keine Steuersubstitution unter Ehegatten (E. 4).