LGVE 2022 III Nr. 1
Auch bei einer Mehrlingsgeburt besteht nur Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung (E. 3).
Auch bei einer Mehrlingsgeburt besteht nur Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung (E. 3).
Anspruch auf eine Kinderrente; Unterbrechung der Ausbildung: Das Absolvieren eines Sprachaufenthalts nach Erlangung der Berufsmaturität im Berufsfeld Pädagogik und vor Antritt des Bachelorstudiengangs Primarstufe entspricht dem systematischen und kontinuierlichen Ausbildungsplan für das angestrebte Berufsziel als Primarlehrerin und kann nicht als separate, in sich geschlossene Ausbildung qualifiziert werden. Erfolgt zwischen den jeweiligen Ausbildungsphasen (inkl. Sprachaufenthalt) zu keinem Zeitpunkt ein Unterbruch von mehr als vier Monaten (Art. 49ter Abs. 3 lit. a AHVV), befindet sich das Kind durchgehend in Ausbildung.
Zur Frage der Zulässigkeit einer Vereinigung von Verfahren (E. 3).
Zum Interesse einer präventiven Kontrolle von baulichen Massnahmen. Bei der Entfernung eines Stegs und einer Konstruktion mit neuem Holz kann nicht mehr nur von blossen Unterhaltsarbeiten gesprochen werden (E. 4.3.3).
Kein formelles Bewilligungsverfahren für Abbrucharbeiten; Relativierung dieses Grundsatzes; Auslegung von § 142 Abs. 2 PBG; Abbruchlösung ohne Neubaulösung (E. 6.3.1-6.3.4). Konkrete Interessenabwägung und Verhältnismässigkeit (E. 8.1 und 8.2).
Ist der Schulweg unzumutbar, hat die Gemeinde die effektiv anfallenden Transportkosten zu übernehmen.