LGVE 2022 IV Nr. 6

Die Erweiterung einer rechtswidrigen Wohnnutzung durch einen Anbau, der das bestehende Bauvolumen beinahe verdoppelt oder zumindest um mehr als die Hälfte vergrössert, ist keine bloss unwesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit in Sinn von § 178 Abs. 2 PBG.

Kantonsgericht Luzern 7H 15 156 vom 6. März 2018

Erschliessung (tatsächlich und rechtlich genügende Zufahrt; E. 4.2).
Berechnungen von Pflichtabstellplätzen (E. 4.2.5).
Frage der Zulässigkeit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der rechtlich genügenden Erschliessung (E. 4.3).
Kriterien der Festlegung einer Ersatzabgabe für Pflichtabstellplätze (E. 4.4).