Kantonsgericht Luzern 7H 21 129 vom 21. Juni 2022
Berechnung der Firsthöhe; Methoden zur Ausmittlung des gewachsenen oder tiefer gelegten Terrains (E. 8.1 und 8.2). Anwendung im konkreten Fall (E. 8.3.2-8.3.6).
Berechnung der Firsthöhe; Methoden zur Ausmittlung des gewachsenen oder tiefer gelegten Terrains (E. 8.1 und 8.2). Anwendung im konkreten Fall (E. 8.3.2-8.3.6).
Die Erweiterung einer rechtswidrigen Wohnnutzung durch einen Anbau, der das bestehende Bauvolumen beinahe verdoppelt oder zumindest um mehr als die Hälfte vergrössert, ist keine bloss unwesentliche Verstärkung der Rechtswidrigkeit in Sinn von § 178 Abs. 2 PBG.
Voraussetzungen einer Landumlegung bzw. Grenzregulierung zur Schaffung einer (zusätzlichen) Erschliessung eines Grundstücks.
Voraussetzungen zur Abänderung eines Gestaltungsplans (E. 6.1-6-3). Verhältnisse im konkret vorliegenden Fall (E. 7). Erfordernis einer parzellenübergreifenden Gesamtbetrachtung im Rahmen einer Gestaltungsplanrevision (E. 8).
Erschliessung (tatsächlich und rechtlich genügende Zufahrt; E. 4.2).
Berechnungen von Pflichtabstellplätzen (E. 4.2.5).
Frage der Zulässigkeit einer Nebenbestimmung zur Sicherstellung der rechtlich genügenden Erschliessung (E. 4.3).
Kriterien der Festlegung einer Ersatzabgabe für Pflichtabstellplätze (E. 4.4).