Willkommen in unserem Blogbereich

Hier finden Sie Neuigkeiten aus unserer Kanzlei und aus den Gerichten.

In der Rubrik Rechtsprechung finden Sie neue Gerichtsurteile aus unseren bevorzugten Tätigkeitsgebieten prägnant zusammengefasst und kommentiert von unseren Spezialisten. In der Rubrik Luzerner Entscheide finden Sie Hinweise auf neue Gerichts- und Verwaltungsentscheide aus dem Kanton Luzern sowie jährliche Rechtsprechungsübersichten. Die Beiträge aus den beiden Rubriken können Sie sich als separate Newsletter abonnieren.

LGVE 2022 II Nr. 2

Wenn die Verteidigung selber die Anwendbarkeit einer Rechtsnorm vorbringt und inhaltlich Ausführungen zur Anwendung dieser Rechtsnorm macht, kann sie sich nicht auf einen fehlenden Würdigungsvorbehalt nach Art. 344 StPO berufen, wenn das Gericht die angerufene Rechtsnorm in der Folge tatsächlich anwendet (E. 6.2.4).

mehr lesen

Kantonsgericht Luzern 7H 21 6 vom 23. Mai 2022

Eine Initiative, die Grundeigentümer und mutmasslich Baurechtsinhaber von Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Parkplätzen dazu verpflichtet, Leerrohre für den Anschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren, ist mit der Eigentumsgarantie und damit mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar (E. 7, insb. 7.4.4-7.4.5).

mehr lesen

Kantonsgericht Luzern 7H 21 5 vom 16. Mai 2022

Fall einer ungültig erklärten Gemeindeinitiative. Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro populo». Eine Gemeindeinitiative darf nur dann wegen Verstosses gegen das übergeordnete Recht für ungültig erklärt werden, wenn dieses klar und abschliessend eine höherrangige Regelung getroffen hat (E. 6, insb. E. 6.7).
Eine Verpflichtung der Eigentümer, bei Neu- und Umbauten ausschliesslich Heizungssysteme einzusetzen, die auf erneuerbaren Energien beruhen, ist verhältnismässig (E. 8, insb. E. 8.5.3).

mehr lesen

Kantonsgericht Luzern 7H 21 4 vom 16. Mai 2022

Fall einer ungültig erklärten Gemeindeinitiative. Anwendung des Grundsatzes «in dubio pro populo». Eine Gemeindeinitiative darf nur dann wegen Verstosses gegen das übergeordnete Recht für ungültig erklärt werden, wenn dieses klar und abschliessend eine höherrangige Regelung getroffen hat (E. 6, insb. E. 6.7).
Eine ausnahmslose Verpflichtung der Eigentümer, ihre Heizungssysteme bis ins Jahr 2030 auf die Nutzung erneuerbarer Energien umzustellen, ist mit der Besitzstandsgarantie nicht vereinbar (E. 9, insb. E. 9.6.2-9.6.4).

mehr lesen

LGVE 2022 IV Nr. 5

Die Praxis der Nachbesteuerung in einem «vereinfachten Verfahren», wonach die bisher nicht versteuerten Einkommens- und Vermögenswerte akkumuliert und in der letzten rechtskräftig veranlagten Steuerperiode mit einem Zuschlag von einem Zehntel nachbesteuert werden, verfügt über keine gesetzliche Grundlage und verletzt die verfassungsmässigen Grundsätze der Besteuerung.

mehr lesen

BGer 4A_179/2021 vom 20. Mai 2022 (zur Publikation vorgesehen) – Grobes Selbstverschulden als Entlastungsgrund nach Art. 40c EBG

Nach Art. 40c EBG wird der Inhaber eines Eisenbahnunternehmens von der Haftpflicht entlastet, wenn ein Sachverhalt, der ihm nicht zugerechnet werden kann, so sehr zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, dass er als dessen Hauptursache anzusehen ist (Art. 40c Abs. 1 EBG). Gemäss Art. 40c Abs. 2 EBG liegt ein solcher Sachverhalt insbesondere bei höherer Gewalt oder bei grobem Verschulden der geschädigten oder einer dritten Person vor.
Bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt vorliegt, der den adäquaten Kausalzusammenhang unterbricht, soll nach Meinung des Bundesgerichts ausschliesslich das objektive Verhalten des Dritten zum Einfluss der charakteristischen Betriebsgefahr der Eisenbahn in Beziehung gesetzt werden. Die Sorgfaltswidrigkeit soll sich aus dem Vergleich des tatsächlichen Verhaltens des Handelnden mit dem hypothetischen Verhalten eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen ergeben. Ein grobes Selbstverschulden liegt vor, wenn eine geschädigte Person elementare Sorgfaltsregeln ausser Acht lässt, die eine vernünftige Person in der gleichen Lage beachtet hätte. Dabei ist grundsätzlich das Verhalten eines Durchschnittsmenschen in der gleichen Situation massgebend. Die geschädigte Person muss jene elementaren Vorsichtsgebote unbeachtet lassen, die jeder verständige Mensch in der gleichen Lage und unter den gleichen Umständen befolgt hätte. Diese Voraussetzung ist bei einem völlig unbedachten und unbesehenen Betreten der Geleise der erfüllt, bei dem ein Fussgänger keinen Blick von seinem Mobiltelefon abwendet.
Daran ändert nichts, dass der über sein Mobiltelefon gebeugte Fussgänger heutzutage zum städtischen Strassenbild gehört und das Mobiltelefon die Ablenkung unserer Zeit schlechthin ist. Auch wenn damit zu rechnen ist, dass über ihr Mobiltelefon gebeugte Fussgänger achtlos die Strasse betreten, vermag ein solches Verhalten den adäquaten Kausalzusammenhang zu unterbrechen, weil es dabei im Ergebnis hauptsächlich um die Frage geht, wie weit dem Kausalhaftenden die Folgen seiner gefährlichen Tätigkeit, Anlage oder Sache billigerweise noch zugerechnet werden können.

mehr lesen

LGVE 2022 VI Nr. 1

Volksschule. Zumutbarkeit des Schulwegs. Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg haben auch Kinder im vorobligatorischen Kindergarten, soweit sie die Anforderungen für dessen Eintritt gemäss § 12 Abs. 2 VBG erfüllen. Gemäss diesen müssen sie insbesondere fähig sein, einen für ein reguläres Kindergartenkind ab Vollendung des 5. Altersjahrs zumutbaren Schulweg zu bewältigen (E. 4). Fussmärsche von 30 Minuten für einen Schulweg sind gemäss dem durch die Rechtsprechung herausgebildeten Grundsatz ab dem Kindergarten zumutbar, sofern keine erschwerenden Momente hinzukommen (E. 6.4). Bei einem 4- beziehungsweise 5-jährigen Kind kann nicht von der gleichen Gehgeschwindigkeit wie bei einem Erstklässler ausgegangen werden. Diese liegt zumindest tiefer als 3 km/h (E. 6.6).

mehr lesen

Newsletter Rechtsprechung

In der Rubrik Rechtsprechung finden Sie neue Gerichtsurteile aus unseren bevorzugten Tätigkeitsgebieten prägnant zusammengefasst und kommentiert von unseren Spezialisten.

Sie können sich diese Beiträge als Newsletter abonnieren.

Newsletter Luzerner Entscheide

In der Rubrik Luzerner Entscheide finden Sie Hinweise auf neue Gerichts- und Verwaltungsentscheide aus dem Kanton Luzern sowie jährliche Rechtsprechungsübersichten.

Auch die Beiträge in dieser Rubrik können Sie sich als separaten Newsletter abonnieren.